Ablauf und Kosten
Ich lade Sie ein, ein Erstgespräch zur Orientierung zu vereinbaren. In Ruhe, mit Zeit und Offenheit können wir gemeinsam Ihr Anliegen klären.
Für dieses Erstgesprächs brauchen Sie keinen Antrag bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe zu stellen – sie übernimmt dafür in jedem Fall die Kosten.
Die gesamte Behandlung kann mit
- privater Krankenversicherung
- Beihilfe
- Berufsgenossenschaften
- Heilfürsorge
- Selbstzahlerleistung
abgerechnet werden.